Digitale Identitätsprüfung zwischen Nutzerfreundlichkeit und gesetzlichen Pflichten

Tobias Wringer

Erstellt | Geändert

In immer mehr Bereichen des digitalen Lebens werden Nutzer mit Identitätsprüfungen konfrontiert. Auch wenn der digitale Personalausweis hier vieles einfacher gemacht hat, sind solche ID-Checks immer mit einem gewissen Sonderaufwand auf Nutzerseite verbunden.

In immer mehr Bereichen des digitalen Lebens werden Nutzer mit Identitätsprüfungen konfrontiert. Auch wenn der digitale Personalausweis hier vieles einfacher gemacht hat, sind solche ID-Checks immer mit einem gewissen Sonderaufwand auf Nutzerseite verbunden. 

Anbieter von Produkten und Dienstleistungen sammeln dabei nicht einfach willkürlich personenbezogene Daten, sondern setzen geltende Gesetze um. Je nach Branche können Identitätsprüfungen mehr oder weniger umfangreich ausfallen.

Transparenz gegenüber den Kunden ist daher ebenso wichtig wie eine allgemeine Aufklärung zum Thema Datenschutz und Speicherung.

Glücksspiel- und Finanzsektor unterliegen besonders strengen Regeln

Branchen, in denen große Geldbeträge zwischen Kunden und Dienstleister bewegt werden können, unterliegen in Deutschland einer besonders strengen Regulierung. Das betrifft den gesamten Finanzsektor inklusive Banken, Trading-Plattformen und Börsen sowie auch die Glücksspielbranche als Ganzes.

 

Mit Ausnahme gewöhnlicher Giro- und Sparkonten sowie von durch Eltern eröffneten Kinderdepots arbeiten die Dienstleister der genannten Branchen generell ausschließlich mit volljährigen Kundinnen und Kunden. Ein elementarer Teil einer jeden Identitätsprüfung ist daher die Altersverifikation.

Altersverifikation als Grundvoraussetzung

Noch bevor ein Konto vollständig eröffnet und der erste Euro fließen kann, muss der jeweilige Kunde bzw. die jeweilige Kundin einen entsprechenden Nachweis der eigenen Volljährigkeit liefern. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass deckt diesen Nachweis in den meisten Fällen bereits ausreichend ab.

Der Ausschluss von Minderjährigen aus großen Teilen des Finanzsektors fußt dabei auf anderen Gesetzen als der Ausschluss Minderjähriger aus der Glücksspielbranche.Im ersteren Falle spielt insbesondere die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger eine Rolle.

Beim Glücksspiel hingegen geht es vorrangig um den Jugendschutz. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 untersagt Minderjährigen ausdrücklich die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen. Wer zum Beispiel virtuelle Automatenspiele bei BingBong.de spielen möchte, muss zwingend volljährig sein.

 

Das bei der Registrierung in der Online-Spielothek angegebene Geburtsdatum muss daher durch ein offizielles Identifikationsdokument belegt werden. 

Nachweis der offiziellen Meldeadresse

Bei Finanzdienstleistungsangeboten sowie auch beim Glücksspiel spielt zudem der Wohnsitz des Kunden oder der Kundin eine zentrale Rolle. Während es zwar durchaus möglich ist, ein gewöhnliches Bankkonto in einem anderen Land als dem eigenen Wohnsitzland zu haben oder neu zu eröffnen, gilt dies für viele andere Dienstleistungen nicht.

 

Auch hier ist der Glücksspielsektor besonders streng. Nach den Vorgaben der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) dürfen in Deutschland lizenzierte Anbieter wie BingBong ihr Angebot ausschließlich Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthaltsort innerhalb von Deutschland zur Verfügung stellen.

Der Zugang zum Portal wird dabei nicht nur über IP-Blocking geregelt, sondern auch durch zu erbringende Nachweise über die Meldeadresse. Gleiches gilt für Broker und Börsen. Auch wenn viele der Anbieter grundsätzlich international arbeiten, müssen ihre Nutzer über die jeweils für ihr Wohnsitzland zuständige Gesellschaft registriert und verifiziert sein.

Besondere Geldwäschevorschriften der EU

Ein weiterer Grund für umfangreiche Identitätsprüfungen liegt in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die entsprechenden Vorschriften betreffen dabei weitaus mehr Branchen als nur Banken und Glücksspielanbieter.

Auch Zahlungsdienstleister, Versicherungsunternehmen, Kryptodienstleister, Immobilienmakler, Güterhändler und Kunsthändler zählen zu den Verpflichteten. Gleiches gilt bei bestimmten Tätigkeiten für Rechtsanwälte und Notare sowie für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Die Geldwäschebekämpfung ist innerhalb der Europäischen Union gemeinsamen Vorgaben unterworfen, die durch nationale Regelungen ergänzt werden. In Deutschland bildet das Geldwäschegesetz (GwG) eine wesentliche rechtliche Grundlage.

Ein zentraler Bestandteil ist dabei die Identifizierung von Vertragspartnern nach dem sogenannten Know-Your-Customer-Prinzip (KYC).  Je nach Branche und bestehendem Risiko kann es dabei nicht ausreichen, lediglich Name, Alter und Anschrift zu überprüfen. 

Weitere Informationen können beispielsweise zum Zweck einer Geschäftsbeziehung oder zur Herkunft von Geldern erforderlich sein. Die konkreten Pflichten unterscheiden sich jedoch je nach Tätigkeit und Geschäftsbeziehung.

Ein Immobilienmakler unterliegt entsprechend nicht bei jedem Kunden denselben Anforderungen wie eine Bank bei der Eröffnung eines Kontos. Auch mit der erstmaligen Verifizierung ist die Prüfung nicht zwangsläufig abgeschlossen.

Ungewöhnliche Transaktionen oder andere Auffälligkeiten können weitere Kontrollen und zusätzliche Nachweise erforderlich machen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Kunden bei jeder Transaktion erneut ihre Identität belegen oder die Herkunft ihres Geldes nachweisen müssen.

Die eID als komfortable Lösung?

Aus Sicht der Nutzer stellt sich vor allem die Frage, wie sich notwendige Identitätsprüfungen mit möglichst wenig Aufwand erledigen lassen. Eine Möglichkeit bietet die Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises, die häufig auch als eID bezeichnet wird.

Die auf dem Chip gespeicherten Daten können damit digital ausgelesen und zur Identifizierung übermittelt werden. Ein zusätzlicher Termin vor Ort ist dafür ebenso wenig erforderlich wie ein Videogespräch mit einem Mitarbeiter.

Neben einem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion werden nach Angaben der AusweisApp des Bundes lediglich die dazugehörige PIN und ein NFC-fähiges Smartphone oder ein entsprechendes Kartenlesegerät benötigt.

In der Praxis hängt der Komfort allerdings davon ab, ob der jeweilige Anbieter die eID überhaupt als Identifikationsverfahren unterstützt. Ist das der Fall, lässt sich die Prüfung direkt digital durchführen. Ausweisdokumente müssen weder fotografiert noch als Kopie hochgeladen werden.

Praktischerweise werden dabei zudem nur jene Daten übermittelt, die der jeweilige Dienst für die Identifizierung abfragt. Damit kann die eID einen Teil des zusätzlichen Aufwands auffangen, den gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfungen für Nutzer mit sich bringen. Eine universelle Lösung ist sie bislang jedoch nicht.

Sorge um Datenschutz, Leaks und Hacks nicht unberechtigt

So sinnvoll Identitätsprüfungen aus rechtlicher und sicherheitstechnischer Sicht sein können, so nachvollziehbar sind auch die Bedenken vieler Nutzer hinsichtlich des Datenschutzes. Schließlich werden dabei zum Teil äußerst sensible Informationen übermittelt. Neben dem vollständigen Namen, dem Geburtsdatum und der Wohnadresse können dazu auch Kopien von Ausweisdokumenten oder weitere persönliche Nachweise gehören.

Dass die Sorge vor einem möglichen Datenleck nicht unbegründet ist, zeigte sich erst im August 2026 in der Kryptobranche. Bei einem externen Versanddienstleister eines bekannten Herstellers von Hardware-Wallets gelangten Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und vollständige Lieferadressen von Kunden in die Hände Unbefugter. 

Später stellte sich heraus, dass auch ältere Daten entgegen vorheriger Zusicherungen nicht gelöscht worden waren. Insgesamt waren mehr als 80.000 Kunden von dem Vorfall betroffen. Besonders problematisch ist in einem solchen Fall die Kombination der einzelnen Informationen.

Eine geleakte Adresse lässt sich unmittelbar einer Person zuordnen, von der zugleich bekannt ist, dass sie eine Hardware-Wallet für Kryptowährungen erworben hat. Neben gezielten Phishing-Angriffen können daraus im schlimmsten Fall auch Risiken für die persönliche Sicherheit entstehen.

Der Fall zeigt zudem, dass Unternehmen die Sicherheit persönlicher Daten nicht ausschließlich über die eigenen Systeme kontrollieren können. Werden Daten an externe Dienstleister weitergegeben, entstehen weitere Stellen, an denen sie gespeichert und verarbeitet werden.

Für Nutzer ist daher nicht nur entscheidend, welche Informationen bei einer Identitätsprüfung erhoben werden, sondern auch, wie lange sie gespeichert bleiben und an welche Unternehmen sie weitergegeben werden.

Tobias Wringer

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Tobias Wringer Internetmarketing & SEO
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