Anna Piechotta

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Am Samstag, 22. Januar, spielt und singt Anna Piechotta in ihrem Programm "Leben leicht gelacht" um das Seelenheil ihrer Zuschauer*innen. Die Veranstaltung findet um 19:30 Uhr im Rossini-Saal statt.

Sängerin und Kabarettistin Anna Piechotta stellt ihrem Publikum folgende Fragen: Was macht die heutige Welt mit Ihnen? Sind Sie verängstigt und frustriert? Traumatisiert und wütend? Dann ist es Zeit, sich retten zu lassen! Zuschauer*innen begeben sich einen Abend lang in die Hände von Anna Piechotta.

Stimmgewaltig kämpft sie für die innere Genese ihrer Gäste und das ganz ohne Psychopharmaka. Zuschauer*innen können sich musikalisch hypnotisieren lassen und zusammen mit Anna Piechotta für eine bessere Welt ohne Rosamunde-Pilcher-Filme beten. Zuschauer*innen erleben, wie wohltuend sich der Buckelwalgesang auf ihre Herzenswärme auswirkt, und lernen an einer triebhaften Ritterliebe, wie einfach es ist, an Geld zu kommen.

Anna Piechotta spielt und singt virtuos für das Seelenheil ihrer Gäste. Jedes Lied ist ein Plädoyer für Spinner und Verrückte: für Britta, für Dieter, für dich und mich, also für uns alle. In nur 90 Minuten lernen die Gäste sich selbst zu lieben, indem sie über sich selbst lachen. In nur 90 Minuten! Und das Leben ist wieder leicht gelacht!

Eintrittskarten sind in der Tourist-Information Arkadenbau, telefonisch unter 0971 8048-444, online oder unter folgender E-MailAdresse: kissingen-ticket@badkissingen.de erhältlich.

Informationen zu den geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen

Für diese Veranstaltung gilt die 2G-Plus-Regelung. Personen deren zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sowie Genesene mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist, können an der Veranstaltung teilnehmen. Zusätzlich benötigen die Besucher*innen entweder einen negativen PCRTest oder einen negativen Schnelltest der offiziellen Testzentren.

Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind von der zusätzlichen Testpflicht befreit, insofern die Auffrischungsimpfung mindestens 15 Tage alt ist.

Kinder im Alter bis 12 Jahre und 3 Monate benötigen keinen Impfnachweis, allerdings einen negativen PCR-Test oder einen negativen Schnelltest der offiziellen Testzentren. Darüber hinaus gelten Kinder bis 12 Jahren und 3 Monaten grundsätzlich als getestet, wenn sie einen der folgenden Punkte erfüllen:

1. Kinder bis zum sechsten Geburtstag,

2. Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen,

3. noch nicht eingeschulte Kinder

Wir bitten um Verständnis, dass Änderungen vorbehalten sind.

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