11.11.2007

von B°

Trennung: Was wird aus dem Eigenheim?
Scheiden: Was passiert mit der Immobilie?
Rechtsexperte gibt Tipps
Was tun nach der Scheidung?
Was tun nach der Scheidung?

Nach einer Trennung gibt es oft auch Streit um die gemeinsame Immobilie. Wer hat Anspruch auf das zusammen gebaute Eigenheim oder die gemeinsam gekaufte Eigentumswohnung? Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner klärt auf: „Entscheidend für die Eigentumsverhältnisse ist die Eintragung im Grundbuch. Sind beide zu gleichen Teilen als Eigentümer eingetragen, gehört die Immobilie auch beiden jeweils zur Hälfte – und zwar unabhängig davon, wer wie viel Geld in die Finanzierung eingebracht hat. Die Mehr-Investition kann man zwar dem Ex-Partner in Rechnung stellen. In der Praxis erweist sich das aber oft als schwierig, wenn es darüber keine Unterlagen gibt. So lange Ehe oder Beziehung in Ordnung sind, werden solche Details selten schriftlich geregelt. Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, so kommt es hinsichtlich des ausstehenden Kredits ebenfalls darauf an, auf wessen Namen das Darlehen lautet: Nur wer als Kreditnehmer im Vertrag steht, ist juristisch der Bank gegenüber auch zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet.“

Ein weiteres häufiges Problem: Einer der Ex-Partner möchte im ehemals gemeinsamen Zuhause wohnen bleiben, der andere lieber verkaufen. Flechtner: „Wer in der gemeinsamen Immobilie bleibt, muss den Miteigentümer ausbezahlen. Kann man sich darüber nicht einigen, bleibt in der Regel nur, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös nach den im Grundbuch eingetragenen Eigentumsanteilen aufzuteilen.“

Ein Rechtsstreit um eine gemeinsame Immobilie kann eine langwierige und kostspielige Angelegenheit sein, aus der im schlimmsten Fall beide Konfliktparteien als Verlierer hervorgehen. Flechtners Tipp: „Schalten Sie einen Mediator ein, der versucht, eine Lösung zu erarbeiten, die beiden Parteien entgegenkommt. Bei der Vermittlung eines solchen neutralen Schiedsrichters hilft die Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation.




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